Jagdhaftpflichtversicherung

Als Jäger müssen Sie nach dem Bundesjagdgesetz eine Haftpflichtversicherung abschließen, wenn Sie nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein erwerben und der Jagd nachgehen wollen.

Dies schließt auch ausländische Jäger mit ein, soweit Sie nach deutschem Recht und deutscher Gerichtsbarkeit in Anspruch genommen werden können.

Versichert sind dann die Schäden an fremden Personen oder Sachen, die im Rahmen Ihrer unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehenden Tätigkeiten oder Unterlassungen entstehen.

Mitversichert sein sollten beispielsweise auch:

  •  Schäden aus der fahrlässigen Überschreitung von Rechten im Jagdschutz oder des Notwehrrechtes
  • Schäden aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen oder Munition und Geschossen- auch außerhalb der Jagd.

Der Versicherungsschutz schließt darüber hinaus auch Jagdgebrauchshunde während und außerhalb der Jagd mit ein.

Auslandschäden sollten mitversichert sein, auch für die Inanspruchnahme als Halter oder Führer von Jagdhunden.

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