Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist eine freiwiliige Zusatzversicherung für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (im Folgendem Arbeitnehmer genannt), Selbstständige und Freiberufler, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit vor Einkommensausfälle schützt.

Wie steht es um Sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit?

Die meisten Arbeitnehmer brauchen sich in der Regel um die ersten 42 Tage der Arbeitsunfähigkeit keine Sorgen machen, denn sie sind über ihren Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeld abgesichert. Während dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach 42 Tagen der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.

Die Höhe des Krankengeldes beträgt aktuell 70% des vorher erworbenen Einkommens.

Damit eine längere Krankheit nicht den Ruin bedeutet, sollten alle Berufstätigen mit gesetzlichem Krankengeld, privatem Krankentagegeld oder einer Kombination vorsorgen! Die Krankentagegeldversicherung tritt nach 42  Tagen der Arbeitsunfähigkeit ein und stockt das gesetzliche Krankengeld auf- allerdings höchstens auf das vorher erworbene Einkommen .

Abschluss einer Krankentagegeldversicherung

Bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist allerdings zu beachten, dass bei vollständig privat Krankenversicherten das Krankentagegeld Teil des Gesamtvertrages ist.

Für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, sollte genau abgewogen werden, in welcher Höhe das Krankentagegeld und v.a. ab dem wievielten Tag der Erkrankung man Anspruch auf Krankentagegeld haben will. Hier gibt es viele mögliche Varianten, z.B. ab 7, 15, 22 oder 43 Tagen. Hier können bei Bedarf gestaffelte Leistungen eingesetzt werden.

Wichtig ist, bei allen Überlegungen der Selbstständigen, dass im Falle einer längeren Krankheit nicht die Existenz gefährdet wird und dass in der privaten Krankentagegeldversicherung das Tagegeld solange gezahlt wird, wie der Zustand der Arbeitsunfähigkeit anhält bis zum möglichen Eintritt von einer Berufsunfähigkeit.

Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht

Bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung liegt mein Augenmerk in diesem Falle nicht nur auf dem Preis-Leistungs-Verhältnis, sondern ich halte es für besonders wichtig, dass der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. Dies kann für den Versicherten von immenser Bedeutung sein, denn der Betroffene kann nach einer solchen Kündigung in der Regel bei keiner anderen Gesellschaft mehr Versicherungsschutz erlangen.

Wir helfen und beraten Sie in dieser Hinsicht sehr gerne. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!