Betriebliche Altervorsorge

Eine Betriebliche Altersvorsorge (BAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt.

In der BAV stehen folgende Durchführungswege zur Verfügung:

  1. Direktzusage:
    Arbeitgeber bildet Rückstellungen
  2. Unterstützungskasse:
    rückgedeckt oder reservefinanziert, gewährt formal keinen Rechtsanspuch; Beitragspflicht in Pensionssicherungsverein
  3. Pensionskasse:
    selbstständiges Versicherungsunternehmen; Einzahlungen sind steuerlich limitiert
  4. Direktversicherung:
    Produkt einer Lebensversicherungsgesellschaft; hier stehen sehr stark die steuerlichen Aspekte im Vordergrund
  5. Pensionsfonds:
    2002 eingeführter Durchführungsweg; hohe Aktienquote zulässig (begünstigt); Beitragspflicht in Pensionssicherungsverein

Da hier ein sehr hoher Beratungsbedarf besteht, kommen Sie auf mich zu, ich stehe Ihnen sehr gerne zur Verfügung!